Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

Vergabe von behördlichen Betriebsnummern
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Zur eindeutigen Identifikation abfallerzeugender Betriebe und der Unternehmen der Entsorgungswirtschaft dienen Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern. Diese werden gemäß § 28 Abs. 1 NachwV durch die zuständigen Behörden erteilt. Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben, identifizieren die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat.

Im Online-Dienst elektronisches Nummernvergabeverfahren (eNRV) können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den zuständigen Behörden über das eNRV Namens- und Adressänderungen mitzuteilen und die Behörden über die Einstellung der Betriebstätigkeit zu informieren.

Behördliche Betriebsnummern als Beförderer, Sammler, Makler oder Händler von Abfällen werden im Rahmen der Erstattung einer Anzeige bzw. der Erteilung einer Erlaubnis für diese Tätigkeiten vergeben. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV).

Um den Online-Dienst elektronisches Nummernvergabeverfahren zu nutzen, ist lediglich ein gängiger, aktueller Internetbrowser notwendig.

Funktionsumfang

Erzeugernummer beantragen
Entsorgernummer beantragen
Bevollmächtigtennummer beantragen
Änderungen zum Betrieb mitteilen
Betriebseinstellungen mitteilen