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Fließband mit Recyclingmüll

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (eEFBV)

Für Betriebe der Entsorgungswirtschaft eröffnet das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Möglichkeit einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb. Mit der Zertifizierung dokumentiert der Betrieb das hohe Qualitätsniveau seiner Tätigkeit. Zudem befreit die Zertifizierung den Entsorgungsfachbetrieb von bestimmten abfallrechtlichen Verpflichtungen. So sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe von der Erlaubnispflicht befreit und zur Führung von Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren berechtigt. Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erfolgt entweder durch eine technische Überwachungsorganisation oder im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Entsorgergemeinschaft.

Die Möglichkeit einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb besteht für Sammler, Beförderer und Entsorger sowie für Händler und Makler von Abfällen.

Näheres zum Thema Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb regeln die §§ 56, 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

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