Registrierung von Standorten im DIgital WAste Shipment System
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Nur zuvor im DIgital WAste Shipment System (DIWASS) registrierte Standorte können im DIWASS in einem Notifizierungsformular oder einem Anhang VII-Dokument eingetragen werden. Die an Verbringungen beteiligten Standorte, die noch nicht im DIWASS registriert sind, sind gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 2025/1290 verpflichtet, die zuständige Behörde um Registrierung zu bitten und dieser die zur Registrierung erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Die Registrierung von Standorten im DIWASS kann über den Online-Dienst ‘elektronisches Registrierungsverfahren für das DIWASS’ (eREG-D) beantragt werden.
Dieser wird derzeit sukzessive von den einzelnen Ländern für die im jeweiligen Land ansässigen Standorte zur Nutzung freigegeben. Ob die Registrierung für einen Standort in einem Bundesland bereits möglich ist, wird im Online-Dienst eREG-D angezeigt.
Wird von einem Standort ein kommerziell angebotenes Softwareprodukt für die Teilnahme am DIWASS genutzt, führt in der Regel der jeweilige Anbieter die Registrierung durch.
Details zu den rechtlichen Regelungen zur Registrierung von Standorten im DIWASS und zum Ablauf der Standortregistrierung in Deutschland erfahren Sie hier.