Autorisierung von Nutzern im DIgital WAste Shipment System
info
Der Zugriff auf das DIgital WAste Shipment System (DIWASS) erfolgt über ein persönliches EU-Nutzerkonto (sog. EU-Login). Die Einrichtung eines EU-Logins erfolgt unabhängig von der Registrierung von Standorten und der Autorisierung von Nutzern im DIWASS.
Eine Person hat über ihr persönliches EU-Nutzerkonto zunächst keinen Zugriff auf die im zentralen System verwalteten Vorgänge. Um auf die einen registrierten Standort betreffenden Vorgänge zugreifen zu können, muss die Person hierfür durch die zuständige Behörde autorisiert werden.
Gemäß Art. 7 Abs. 7 VO (EU) 2025/1290 hat die zuständige Behörde vor Autorisierung einer Person für einen Standort zu prüfen, dass die Person, die angibt, den Standort vertreten zu dürfen, auch berechtigt ist, dies zu tun. Ob dies der Fall ist, prüft die zuständige Behörde in der Regel anhand einer durch die Person schriftlich oder schriftformersetzend abzugebenden Erklärung zu ihrer Vertretungsberechtigung. Diese kann mit Hilfe des Online-Dienstes eREG-D gemeinsam mit der Bitte um Registrierung des Standortes oder unabhängig von dieser an die zuständige Behörde gesandt werden.
Der Online-Dienst eREG-D wird in Kürze zur Verfügung stehen und anschließend sukzessive von den einzelnen Ländern für die im jeweiligen Land ansässigen Standorte zur Nutzung freigegeben werden. Ob die Registrierung für einen Standort in einem Bundesland bereits möglich ist, wird im Online-Dienst eREG-D nach Eingabe des Bundeslandes angezeigt.
Anfragen zur Benutzerautorisierung werden ausschließlich über die Benutzeroberfläche des DIWASS an die zuständigen Behörden eingereicht werden können. Dies wird nach Freischaltung des Systems durch die EU-Kommission voraussichtlich im Laufe des Aprils 2026 möglich sein. Wenn der zuständigen Behörde bei Eingang der Anfrage zur Benutzerautorisierung bereits eine entsprechende Erklärung zur Vertretungsberechtigung vorliegt, kann die zuständige Behörde dann über die Benutzerautorisierung entscheiden.
Wird von einem Standort ein kommerziell angebotenes Softwareprodukt für die Teilnahme am DIWASS genutzt, stellt in der Regel der jeweilige Anbieter die notwendige Benutzerautorisierung sicher.
Details zu den rechtlichen Regelungen zur Registrierung und Autorisierung von Nutzern im DIWASS und zum Ablauf der Benutzerautorisierung in Deutschland erfahren Sie hier.