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Vergabe von Begleitschein- und Übernahmescheinnummern
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Zur eindeutigen Identifikation der im Abfallnachweisverfahren geführten Begleit- und Übernahmescheine dienen Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern. Die Vergabe der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern erfolgt durch ein von den hierzu gemäß § 28 Abs. 4 NachwV eingerichtetem System.

Im Länder-eANV (LeANV) und in kommerziell angebotener Software erfolgt die Anforderung und die Verwaltung der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern vollständig automatisiert ohne Zutun des Anwenders. Für Verlage, die Begleit- oder Übernahmescheine als Papierformulare herstellen und vertreiben, besteht die Möglichkeit, Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern über das Kontaktformular dieser Homepage anzufordern.

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Begleitscheinnummer anfordern
Übernahmescheinnummern anfordern