Freischaltung und Konfiguration von Online-Diensten
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Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der LAG GADSYS entwickeln, betreiben und pflegen die Länder eine Reihe von Online-Diensten, die zur Durchführung abfallrechtlichen Verfahren durch die jeweils betroffenen Betriebe genutzt werden können.
Einige dieser Online-Dienste stehen den, in die Zuständigkeit einer bestimmten Behörde fallenden, Betrieben erst dann zur Nutzung zur Verfügung, nachdem die zuständige Behörde den Online-Dienst explizit zur Nutzung freigegeben hat. Zudem können die zuständigen Behörden bestimmte, durch die LAG GADSYS betriebene Online-Dienste an ihre individuellen fachlichen Anforderungen anpassen, indem sie z.B. Hinweistexte und den Umfang der im Online-Dienst abgefragten Angaben individuell festlegen.
Zur Entgegennahme der Teilnahme- und Konfigurationswünsche der zuständigen Behörden betreibt die LAG GADSYS den Online-Dienst zur elektronischen Konfiguration von Online-Diensten im Abfallbereich (eKODA). Aktuell können die zuständigen Behörden über eKODA ihre Teilnahme- und Konfigurationswünsche zum Online-Dienst Vergabe von behördlichen Betriebsnummern (eNRV) übermitteln.
Der Online-Dienst eKODA kann nur von zuständigen Behörden genutzt werden. Voraussetzung für die Freigabe eines Online-Dienstes durch eine Behörde ist es, dass diese im Datenbestand des Abfallüberwachungssystems ASYS für die jeweilige Verwaltungsleistung als zuständige Behörde erfasst ist. Die Freigabe eines Online-Dienstes sollte nur in Absprache mit der für den Betrieb des Abfallüberwachungssystems ASYS im jeweiligen Bundesland zuständigen Kontaktperson erfolgen. Interessierte Behörden können diese über das Kontaktformular dieser Homepage erfragen.