Erklärung zur Barrierefreiheit der Webanwendung für das eAEV

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) ist bemüht, ihre Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Für die LAG GADSYS sind dabei die Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) maßgeblich.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 30.06.2022) gilt für die aktuelle Version der Webanwendung für das elektronische Anzeigen- und Erlaubnisverfahren (eAEV) und ist auf Basis einer Selbstbewertung der Barrierefreiheit gemäß dem im Rahmen des Projektes "BIK für alle" entwickelten Prüfverfahren erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche der Webanwendung für das eAEV, die nicht barrierefrei sind:

  • Die Kontraste sind in einigen Bereichen nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere für:
    • Beschriftungen von Angaben, die keine Pflichtangaben sind.
    • Beschriftungen von nicht ausgewählten sogenannten "Radio-Button".
  • Die aktuelle Fokusposition ist nicht immer eindeutig erkennbar, da bei einigen Elementen der Unterschied zwischen fokussiertem und nicht fokussiertem Zustand nicht ausreichend ist. Dies gilt insbesondere für:
    • i-Zeichen,
    • "Zurück"-Button,
    • Einträge in Fußleistennavigation.
  • Bedienelemente besitzen zum Teil keine Verweiserklärungen (leere href-Elemente). In einigen Verweistexten oder in deren Kontext wird keine zielführende Auskunft über das Ziel oder den Zweck des Links geben. Dies kann eine Nutzung der Seite mit Hilfsmitteln wie Screenreader erschweren.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie uns über Mängel bezüglich der Barrierefreiheit unserer Angebote informieren möchten oder einen Verbesserungsvorschlag zur Barrierefreiheit haben, teilen Sie uns Ihr Anliegen gern über das Kontaktformular dieser Homepage mit. Sie können uns auch per Post kontaktieren:

IKA - InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme
Havelstraße 7
24539 Neumünster

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie den Eindruck haben, dass unsere Angebote nicht ausreichend barrierefrei zugänglich sind, wenden Sie sich bitte zunächst auf den unter "Feedback zur Barrierefreiheit" angegebenen Wegen an uns. Schalten Sie bitte erst, wenn Sie mit unseren Antworten nicht zufrieden sind, die Beschwerdestelle ein. Wenden Sie sich dazu an die Schlichtungsstelle des Bundes:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 / 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de