Länder-eANV
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Gemäß § 17 NachwV sind Nachweisdokumente bis auf wenige Ausnahmen elektronisch zu führen. Jeder zur elektronischen Abfallnachweisführung verpflichtete Betrieb benötigt daher eine geeignete Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können. Das Länder-eANV (LeANV) erfüllt diese Anforderungen und ist somit eine Alternative zu kommerziell angebotener Software.
Aufgrund seines eingeschränkten Bedienkomforts und begrenzten Funktionsumfangs ist das LeANV insbesondere für Betriebe geeignet, die nur eine geringe Zahl von Nachweisdokumenten führen. Es richtet sich damit an Erzeuger, Beförderer und Entsorger, die nur gelegentlich mit gefährlichen Abfällen umgehen.
Zur Führung des Registers ist das LeANV ungeeignet, da die Nachweisdokumente im LeANV nicht dauerhaft gespeichert werden. Betriebe, die das LeANV nutzen, müssen daher für die dauerhafte, sichere Speicherung der elektronischen Nachweisdokumente eigenverantwortlich sorgen. Die Erstellung von Registerauszügen auf Anforderung der zuständigen Behörde ist mit Hilfe des LeANV jedoch möglich.
Für die Nutzung des LeANV ist neben einem gängigen Internetbrowser eine persönliche Signaturkarte zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen, ein Kartenlesegerät und die vorherige Installation der aktuellen Version der Software SecSigner auf dem genutzten System notwendig. Weitere Voraussetzung für die Nutzung des LeANV ist die Registrierung des Betriebes zur Nutzung des LeANV mit Hilfe der Registrierungsanwendung.